Ich begleite als Insolvenzanwalt auch für Insolvenzanträge bei Verbraucherinsolvenzen und Privatinsolvenzen (zB Selbständige) und rate auch in diesen Fällen, sich zumindest vorher beraten zu lassen, damit keine Fehler passieren, die sich hinterher bei der Entscheidung über die Restschuldbefreiung rächen können.
In vielen Fällen kann wie beschrieben auch ein Schuldenbereinigungsplan/Gläubigervergleich der bessere Weg sein mit dem Vorteil der Insolvenzvermeidung.